Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bei Unternehmensgründungen, Unternehmensnachfolgen und Unternehmensfestigungen
Förderziel
Der ERP-Gründerkredit – Universell ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Nachfolgeregelungen oder Unternehmensfestigungen. Es werden Gründer sowie Freiberufler und gewerbliche
mittelständische Unternehmen gefördert, die noch keine 5 Jahre bestehen (Aufnahme der Geschäftstätigkeit, das heißt Datum der ersten Umsatzerzielung).
Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Union erhalten im Fenster für kleine und mittlere Unternehmen besonders günstige Konditionen. Der Zinssatz wird aus Mitteln
des ERP-Sondervermögens vergünstigt.
Den durchleitenden Finanzierungspartnern (Banken und Sparkassen) wird für Antragsteller, die bereits 3 Jahre am Markt aktiv sind auf Wunsch eine Haftungsfreistellung von 50% gewährt. Bei Vorhaben mit Haftungsfreistellung gelten ergänzende Bedingungen, die am Ende des Merkblatts unter der Teilüberschrift "Ergänzende Bedingungen für Finanzierungen mit Haftungsfreistellung" präzisiert werden.
Gern
unterstützen und begleiten wir Sie bei der Antragsstellung. Nähere Angaben zum Kredit finden Sie hier:
|
|
|